Mobile Entsorgung von häuslichen Abwässern (Fäkalienentsorgung)

A. Rechtliche Grundlagen

Grundlage für die mobile Entsorgung von dezentralen Abwasseranlagen bilden die
§§ 18, 19, 20 (III. Besondere Vorschriften für dezentrale Abwasseranlage) der Abwasserentsorgungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Nieplitztal“.

Auszug bzw. inhaltliche Kurzdarstellung aus den §§ 18, 19 und 20 der Abwasserentsorgungssatzung:

– Entsorgungsfahrzeuge müssen ungehindert anfahren können.
– Es dürfen ausschließlich häusliche Abwässer eingeleitet werden.
– Abflusslose Sammelgruben werden bei Bedarf geleert.
– Die Grubenentleerung ist rechtzeitig – mindestens eine Woche vorher – anzuzeigen.

B. Ablauf der mobilen Entsorgung

Die Termine zur mobilen Entsorgung werden ausschließlich zwischen Ihnen und dem Transporteur individuell vereinbart.

Firma Höhne- Transporte
Justus- von- Liebig Str. 16 / 14929 Treuenbrietzen
Telefon: 033748 – 15529

Firma Rödiger Entsorgung
Breite Straße 12 / 14929 Treuenbrietzen
Telefon: 033748 – 70100

Am Entsorgungstag ist sicherzustellen, dass das Entsorgungsfahrzeug ungehindert anfahren und die Grundstücksentwässerungsanlage (Sammelgrube bzw. Kleinkläranlage) ohne weiteres entleert werden kann.

Nach der Entleerung erhalten Sie einen Entsorgungsbeleg. Dieser dient Ihnen und uns als Nachweis für die ordnungsgemäße und fachgerechte Entsorgung Ihrer Abwässer.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information geholfen zu haben.