Bauwasseranschluss / Nutzung eines Standrohres
Verfahrensweise bei Wasserentnahme mittels eines Standrohres
Sie benötigen Trinkwasser für einen bestimmten Zeitraum und besitzen keinen Hausanschluss. Ist eine zentrale Trinkwasserleitung in der Nähe verlegt, können wir Ihnen mit Hilfe eines Standrohres mit Zähleinrichtung bei der Lösung Ihres Problems helfen. Die voraussichtlich anfallenden Kosten lassen sich mit Hilfe nachfolgend aufgeführter Daten überschlägig ermitteln.
A. Rechtliche Grundlagen
Grundlage für die Beantragung eines Standrohres ist der § 12 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung Wasser des Wasser- und Abwasserzweckverbandes “Nieplitztal”.
Der Verband erhebt als Entgelt für die Bereithaltung des Wassers und für den Wasserverbrauch Benutzungsgebühren. Sie werden in der Form von einheitlichen Grund- und Verbrauchsgebühren erhoben.
Es gelten folgende Leistungsentgelte (zuzüglich 7 % USt.) für Standrohre und Bauwasser bei zeitlich begrenzter Wasserentnahme:
– Sicherheitsbetrag (Kaution in bar) 250,00 Euro
– Benutzungsgebühr für Wasser 1,36 Euro/m3
– Mindestpauschale bis zum 7. Tag 40,00 Euro
– ab 8. Tag, je angefangene Woche 5,00 Euro/Wo
B. Ablauf zur Installation eines Standrohres
Sie melden sich bei der WWN Wasserwirtschaftsgesellschaft Nieplitztal mbH in der Großstraße 28 in 14929 Treuenbrietzen und schließen einen Vertrag über die Lieferung von Wasser mittels Standrohr unter Vorlage Ihrer Gewerbeanmeldung oder Ihres Personalausweises ab.
Nach Hinterlegen eines Sicherheitsbetrages (Kaution) für das Standrohr in Höhe von 250,- € in bar melden Sie sich bei unseren Mitarbeitern im Wasserwerk, die Ihnen vor Ort das Standrohr installieren.
Nach Beendigung der Nutzung des Standrohres melden Sie sich wieder bei unseren Mitarbeitern im Wasserwerk, die das Standrohr abbauen und die verbrauchte Wassermenge sowie den Nutzungszeitraum erfassen.
Mit diesen Unterlagen kommen Sie zur WWN Wasserwirtschaftsgesellschaft Nieplitztal mbH in die Großstraße 28, um die Nutzung des Standrohres abrechnen zu lassen. Auf Grundlage der erfassten Daten werden die anfallenden Gebühren ermittelt, die gleich durch Sie oder Ihren Mitarbeiter zu entrichten sind bzw. mit der hinterlegten Kaution verrechnet werden.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information geholfen zu haben.