Schäden aus durch Rückstau gefluteten Kellern können und sollen vermieden werden

Starker Regen oder Schneeschmelze führen jedes Jahr zu vereinzelten Kellerüberschwemmungen. Die Folgen sind Schäden an Gebäuden und notwendige Reinigungs- und Sanierungsarbeiten. Vom Ärger nicht zu sprechen. Oft wird in diesem Zusammenhang die Schuld den Verantwortlichen für die Abwasserkanalisation zugewiesen.

Warum?
Die Ursache für die Überschwemmung im Keller ist tatsächlich erst einmal ein Rückstau aus der öffentlichen Abwasserkanalisation.

Bei der Planung einer Abwasserkanalisation wird auf der Grundlage der anerkannten Regeln der Technik die Dimensionierung der zum Einsatz kommenden Kanalisationsrohre ermittelt. Basis der Planung einer Mischwasserkanalisation bildet sowohl die voraussichtlich auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge als auch die für die Region typische durchschnittliche Niederschlagswassermenge. Dadurch wird gewährleistet, dass unter normalen Bedingungen alles Abwasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) abgeleitet werden kann.

Auch wird erreicht, dass das Abwasser nur kurzzeitig in der Kanalisation verweilt und die Herstellungskosten in einem vertretbaren Kostenrahmen bleiben. Trotzdem muss bei sehr starken Niederschlagsereignissen (einem so genannten Jahrhundertregen) mit Stau im Kanal und Rückstau in den Anschlusskanälen und als Folge davon in die Grundstücksentwässerungsanlagen gerechnet werden.

Aber auch bei Sonnenschein kann es zu Aufstauungen (Rückstau) kommen.

Der Grund:

Leider wird die Kanalisation gern als Müllentsorgungsalternative zweckentfremdet. Müll im Abwasser führt jedoch zu Ablagerungen in den Kanalisationsrohren, was zu Rückstau bis in die Grundstücksentwässerungsanlagen führen kann. Kurzfristige Betriebsstörungen in Pumpwerken können ebenfalls einen Rückstau im Kanal bewirken.

Befinden sich Einleitstellen und Flächen unterhalb der Rückstauebene, die an die Kanalisation ohne Sicherungseinrichtungen angeschlossen sind, sind Schäden aus Rückstauereignissen unvermeidbar (siehe Animation).