Errichtung und den Betrieb von Kleinkläranlagen im Landkreis Potsdam-Mittelmark Abwasserbehandlungsanlagen mit einem Abwasserzufluss von bis zu 8 m3/d
Kleinkläranlagen sind in Gebieten, in denen kein öffentliches Abwassernetz vorhanden ist, eine mögliche und dauerhafte Lösung der Abwasserentsorgung, wenn die gewählte Anlage hinsichtlich des Reinigungseffektes den durch den Gesetzgeber festgelegten Anforderungen entspricht. Für derartige Anlagen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark notwendig, weil sich aus dem Betrieb dieser Anlage jedoch eine Gewässerbenutzung ergibt. Genehmigungsfähig sind nur noch Kleinkläranlagen mit einer zweistufigen Abwasserbehandlung – also mechanische und biologische Abwasserbehandlung. Sollten Sie eine solche Anlage betreiben wollen, berät Sie Herr Meinusch gern. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin im Sekretariat.
Weitere Informationen und Anträge finden Sie auf der Seite des Landkreises Potsdam Mittelmark.