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    Der von der Verbandsversammlung als Pflichtorgan zu wählende Verbandsvorsteher kann sowohl ehrenamtlich als auch hauptamtlich tätig sein. Da sich die Verbandsversammlung für einen ehrenamtlichen Verbandsvorsteher entschieden hat und der Zweckverband Aufgaben der Daseinsvorsorge mit Ausübung des Anschluss- und Benutzungszwanges wahrnimmt, sind der Verbandsvorsteher und sein Vertreter kraft Gesetzes aus dem Kreis der gesetzlichen Vertreter der verbandsangehörigen Gemeinden zu wählen.

    Der Verbandsvorsteher führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, bereitet die Beschlüsse der Verbandsversammlung vor und führt sie aus. Er ist der gesetzliche Vertreter des Verbandes und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich.

    Im Land Brandenburg sind die Wasserver- und Abwasserentsorgung sogenannte hoheitliche Aufgaben der Gemeinden und Zweckverbände. Sie dürfen daher nicht durch die Übertragung auf private Dritte privatisiert werden.

    Da der Zweckverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, kann er bestimmte hoheitliche Aufgaben nicht auf Dritte delegieren. Dazu gehören z. B. die Widerspruchsbearbeitung und verwaltungsgerichtliche Verfahren.

    Aufgrund seines Ehrenamtes ist der Verbandsvorsteher zeitlich nicht in der Lage, alle diese Aufgaben vollumfänglich wahrzunehmen. Zu seiner Entlastung hat die Verbandsversammlung 1996 beschlossen, eine Verbandsgeschäftsstelle einzurichten und mit einem hauptamtlichen Geschäftsstellenleiter zu besetzen. Diese Aufgabe wird zur Zeit von Gerd Uhl wahrgenommen. Er ist insbesondere in rechtlichen Fragen Ansprechpartner der Kunden des Verbandes.

    Die Geschäftsstelle erreichen Sie unter folgender Adresse:

    Wasser- und Abwasserzweckverband „Nieplitztal”
    Großstraße 28
    14929 Treuenbrietzen
    Telefon: (033748) 764 - 19
    Telefax: (033748) 764 - 79
    eMail: g_uhl@wwn.de

    Das Brandenburgische Wassergesetz lässt jedoch ausdrücklich zu, dass sich die öffentlich-rechtlichen Aufgabenträger zur Erfüllung ihrer Aufgaben privater Dritter bedienen.

    Da die Mitglieder der Verbandsversammlung und des Vorstandes ehrenamtlich tätig sind, hat die Verbandsversammlung bereits 1994 beschlossen, die Erfüllung der Aufgaben der Wasserver- und Abwasserentsorgung einer dafür gegründeten Betriebsführungsgesellschaft, der WWN Wasserwirtschaftsgesellschaft Nieplitztal mbH, zu übertragen.

    Bei der Gründung der Gesellschaft hat sich der Verband für das Kooperationsmodell entschieden. Mit diesem Modell wird sichergestellt, dass der öffentlich-rechtliche Gesellschafter, also der Zweckverband, durch seine Mehrheitsbeteiligung einen maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft besitzt und der private Gesellschafter sein technisches und betriebswirtschaftliches Know-how einbringt und für eine rationelle Aufgabenerfüllung Sorge trägt. Während der WAZV „Nieplitztal” an der WWN mit 52 % des Stammkapitals beteiligt ist, hält der private Gesellschafter, die EWE Wasser GmbH, Oldenburg einen Anteil von 48 %.

    Ihr Wasser- und Abwasserzweckverband „Nieplitztal”


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    letzte Aktualisierung
    05.07.2012