Der Landesgesetzgeber hat in der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg und im Brandenburgischen Wassergesetz die Versorgung mit Wasser und die schadlose Abwasserableitung und -behandlung zu Pflichtaufgaben der Gemeinden erklärt. Dass nicht jede Gemeinde allein in der Lage ist, diese Selbstverwaltungsaufgaben wirtschaftlich lösen zu können, liegt auf der Hand. Dem hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass mit dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg der rechtliche Rahmen für die Gründung von Zweckverbänden zur gemeinsamen Lösung dieser Aufgaben geschaffen wurde.
Folgerichtig haben die Stadtverordnetenversammlung von Treuenbrietzen, die Gemeindevertretungen der Gemeinden Bardenitz und Rietz sowie die Gemeindeversammlungen von Lühsdorf und Niebelhorst 1994 beschlossen, den Wasser- und Abwasserzweckverband „Nieplitztal” zu gründen. Dazu mussten die beteiligten Gemeinden zunächst eine Verbandssatzung vereinbaren, in der neben der Benennung der Verbandsmitglieder, der Beschreibung der Aufgabe, der Festlegung des Namens und des Sitzes des Verbandes der Umlagemaßstab als Maß für die Beteiligung der Mitgliedsgemeinden an der Finanzierung des Verbandes zwingend geregelt sind. Festlegungen zur Zahl der Stimmen der einzelnen Mitgliedsgemeinden in der Verbandsversammlung gehören ebenfalls zum Mindestinhalt der Verbandssatzung. Weiterhin regelt die Verbandssatzung die innere Ordnung des Verbandes sowie die Aufgaben und Kompetenzen seiner Organe.
Mit der Gründung des Zweckverbandes am 10. November 1994 gingen alle Rechte und Pflichten zur Erfüllung der den Mitgliedsgemeinden obliegenden Aufgaben zur Wasserver- und Abwasserentsorgung auf den Zweckverband über. Darin eingeschlossen ist auch das Recht Satzungen zu erlassen. Auch die der Wasserver- und Abwasserentsorgung dienenden Vermögensanteile sowie die Verbindlichkeiten der beteiligten Gemeinden gingen auf den Verband über. Im September 1996 ist die Gemeinde Nichel durch einstimmigen Beschluss der Verbandsversammlung dem Wasser- und Abwasserzweckverband „Nieplitztal” beigetreten, nachdem die Gemeindevertretung die Verbandssatzung ausdrücklich anerkannt hatte. Im Mai 2001 trat die damalige Gemeinde Brachwitz dem Verband bei. Im Dezember 2002 wurde die ehemalige Gemeinde Niebel Verbandsmitglied. Zum 1. April 2006 trat die Gemeinde Mühlenfließ mit dem Ortsteil Haseloff-Grabow und die Stadt Treuenbrietzen mit dem Ortsteil Lobbese bei. Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 wurde die Mitgliedschaft der Gemeinde Mühlenfließ um den Ortsteil Niederwerbig erweitert. Die Ortsteile Lobbese und Niederwerbig gehören dem Zweckverband allerdings nur für den Bereich Abwasserentsorgung an. Als Ergebnis der Gemeindegebietsreform besteht der Zweckverband nur noch aus der Stadt Treuenbrietzen mit den Ortsteilen Bardenitz, Brachwitz, Frohnsdorf, Lobbese, Lühsdorf, Niebel, Niebelhorst und Rietz sowie der Gemeinde Mühlenfließ mit den Ortsteilen Haseloff-Grabow, Nichel und Niederwerbig.
Das oberste Organ des Verbandes ist die Verbandsversammlung, die grundsätzlich für alle Angelegenheiten des Verbandes zuständig ist, soweit nicht kraft Gesetzes oder durch die Verbandssatzung etwas anderes bestimmt ist. In ihre Zuständigkeit fallen u. a. die Festsetzung öffentlich-rechtlicher Abgaben, der Erlass von Satzungen (z. B. die Beitrags- und Gebührensatzungen), die Änderung der Verbandssatzung, die Aufnahme und der Austritt von Verbandsmitgliedern sowie die Auflösung des Verbandes. Die Verbandsversammlung setzt sich aus den von den Mitgliedsgemeinden entsandten Vertretern zusammen, die von der Stadtverordnetenversammlung sowie den Gemeindevertretungen aus deren Mitte oder aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinden gewählt werden. Darüber hinaus ist für jeden Vertreter für den Fall seiner Abwesenheit ein Stellvertreter zu wählen. Jedes Verbandsmitglied hat in der Verbandsversammlung eine bestimmte Vertreter- und Stimmenzahl, die sich an der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde orientiert und nach einem in der Verbandssatzung festgelegten Schlüssel errechnet wird.