Jeder Beitrags- und Gebührenpflichtige ist als Adressat eines Beitrags- oder Gebührenbescheides Beteiligter in dem Verwaltungsverfahren, dass die Beitrags- und Gebührenerhebung zum Ziel hat. In dieser Eigenschaft hat er das Recht, alle Unterlagen einzusehen, die Grundlage für die Beitrags- und Gebührenerhebung sind. Damit wird dem betroffenen Bürger die Möglichkeit eingeräumt, die Angemessenheit der eingeforderten Abgaben selbst zu überprüfen. Da die in den Beitrags- und Gebührensatzungen festgelegten Beitrags- und Gebührensätze maßgeblich die Höhe der geforderten Abgaben bestimmen, müssen die Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung (Gemeinden oder Zweckverbände) den betroffenen Bürgern die Einsicht in die Kalkulationsunterlagen ermöglichen. Die Akteneinsicht ist gesetzlich im § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfG Bbg) geregelt. Weitergehende Informationsrechte und/oder –pflichten der Aufgabenträger bestehen nicht. Insbesondere kann ein Aufgabenträger nicht dazu verpflichtet werden, seine Beitrags- und Gebührenkalkulation in allgemein zugänglichen Medien zu veröffentlichen.
Falls Sie den Wunsch haben, Einsicht in Kalkulationsunterlagen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Nieplitztal" nehmen zu wollen, empfehlen wir eine rechtzeitige Terminvereinbarung, damit wir sicherstellen können, dass auftretende Fragen auch sachkundig beantwortet werden. Ihr Ansprechpartner ist der Geschäftsstellenleiter des Verbandes Herr Uhl, den Sie in der Geschäftsstelle Großstraße 28 in 14929 Treuenbrietzen persönlich, unter der Telefon-Nr. 033748 / 764 – 19 oder per eMail-Adresse: g_uhl@wwn.de erreichen können.
Die Verbandsversammlung, die sich aus gewählten Volksvertretern der Mitgliedsgemeinden zusammensetzt, ist das höchste beschlussfassende Organ eines Zweckverbandes. Analog zu den Sitzungen der Gemeindevertretungen/Stadtverordnetenversammlungen sind auch die Sitzungen der Verbandsversammlung prinzipiell öffentlich. Jeder Bürger hat also das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen und sich über wichtige Verbandsangelegenheiten zu informieren. In der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Nieplitztal" ist es zur Tradition geworden, dass der Verbandsvorsteher regelmäßig über wichtige Aktivitäten und Aufgaben des Verbandes informiert. In einer Einwohnerfragestunde, die regelmäßig auf der Tagesordnung steht, haben alle interessierten Bürger die Möglichkeit, Probleme anzusprechen, Anregungen zu geben und Fragen zu stellen. Die Beschlüsse der Verbandsversammlung werden in den Amtsblättern für die Stadt Treuenbrietzen und das Amt Niemegk veröffentlicht, so dass sie jedermann zugänglich sind.
Vor Durchführung wichtiger Erschließungsmaßnahmen laden der WAZV "Nieplitztal" und die WWN Wasserwirtschaftsgesellschaft Nieplitztal mbH zu Einwohnerversammlungen ein, in denen die betroffenen Grundstückseigentümer konkret über den Zweck der Erschließungsmaßnahme, den Bauablauf sowie die zu erwartenden finanziellen Belastungen informiert werden. Damit kommt der Verband seiner Pflicht zur Unterrichtung der Einwohner gemäß §§ 16 und 17 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) nach.
Um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, werden den Beitragspflichtigen im Verbandsgebiet des WAZV "Nieplitztal" vor dem Erlass von Anschlussbeitragsbescheiden Anhörungen zugeschickt, in denen die Berechnung der Anschlussbeiträge grundstücksbezogen im Detail erläutert wird. Dadurch werden die Betroffenen in die Lage versetzt, die Bemessungsgrundlagen nachzuprüfen und sich rechtzeitig auf die Beitragsforderung einzustellen. Ein derartiger "Bescheidentwurf" entfaltet noch nicht die Rechtskraft eines Verwaltungsaktes und ist deshalb auch nicht mit Rechtsmitteln anfechtbar. Er dient lediglich dazu, den endgültigen und anfechtbaren Beitragsbescheid vorzubereiten. Diese Form der Einbeziehung der Bescheidadressaten hat sich bewährt und wird daher auch weiter angewendet.
Die Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Nieplitztal" schreibt vor, dass für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Zweckverbandes die Vorschriften über Wirtschaftsführung und Rechnungswesen der Eigenbetriebe sinngemäß Anwendung finden. Damit gelten für den WAZV "Nieplitztal" die Vorschriften und Regelungen der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung – EigV). Die Eigenbetriebsverordnung verpflichtet den Verband, die Beschlüsse der Verbandsversammlung über die jährlich zu erarbeitenden Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse öffentlich bekanntzumachen. Gleichzeitig sind die Wirtschaftspläne zur Einsicht für jedermann bereitzuhalten und die Jahresabschlüsse mit dem Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers eine Woche öffentlich auszulegen. Auf Ort und Zeit der Auslegung ist in der Bekanntmachung hinzuweisen. Damit erhält jeder Bürger die Möglichkeit, sich über die wirtschaftliche Lage sowie über geplante und realisierte Investitionsmaßnahmen des Verbandes zu informieren.
Der Verbandsvorstand und die Geschäftsführung der WWN sind bisher stets bemüht gewesen, die Arbeit des Verbandes und seines Betriebsführers so transparent wie möglich zu machen. Nicht zuletzt soll auch diese Informationsserie dazu beitragen. Wir sind nach wie vor an einem sachlichen und vertrauensvollen Dialog mit den Bürgern unseres Verbandsgebietes interessiert. Nur so können wir eventuelle Missverständnisse oder Fehlinformationen ausräumen.