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    Investitionsvorhaben


    Die Ausgangssituation bei Gründung des Verbandes

    Als der Wasser- und Abwasserzweckverband "Nieplitztal" durch die Stadt Treuenbrietzen und die Gemeinden Bardenitz, Lühsdorf, Niebelhorst und Rietz im November 1994 gegründet wurde, haben die Gründungsmitglieder dem Verband nicht nur die Aufgaben der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung, sondern auch alle in ihrem Eigentum befindlichen wasserwirtschaftlichen Anlagen mit dem damit verbundenen Kredit- und Schuldendienst übertragen. Ferner gingen am 1. Juni 1995 alle von der Potsdamer Wasser und Abwasser GmbH (PWA) im Verbandsgebiet betriebenen Anlagen in das Eigentum des Verbandes über. Während die von der Stadt Treuenbrietzen übernommene Kläranlage und die Ver- und Entsorgungsanlagen der Gemeinden Bardenitz/Klausdorf/Pechüle, Lühsdorf und Niebelhorst gerade erst neu hergestellt waren, hatte ein Großteil der übernommenen Altanlagen aufgrund ihres Alters die Verschleißgrenze erreicht und entsprach nicht mehr dem Stand der Technik. Es bestand also insbesondere in Bezug auf die Gewährleistung einer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Trinkwasserversorgung akuter Handlungsbedarf.

    Welche Investitionsmaßnahmen hat der WAZV "Nieplitztal" bisher realisiert?

    Bereich Trinkwasserversorgung

    Schwerpunkt der Investitionstätigkeit im Bereich der Trinkwasserversorgung war zunächst die Nachrüstung der Wasserwerke zur Gewährleistung einer der Trinkwasserverordnung entsprechenden Wasserqualität sowie zur Stabilisierung der Wasserversorgung vor allem im Ortsnetz Treuenbrietzen. Weitere Maßnahmen, wie die schrittweise Erneuerung der Hausanschlüsse im Stadtgebiet von Treuenbrietzen, der Ringschluss in der Burgwallstraße und in der Bismarkstraße sowie die Tieferlegung der Versorgungsleitungen im Ortsteil Frohnsdorf dienten der Erhöhung der Versorgungssicherheit sowie der Reduzierung von Wasserverlusten. Auch die Übernahme des von der Havelländischen Stadtwerke GmbH im Stadtgebiet von Treuenbrietzen verlegten neuen Trinkwasserversorgungsnetzes war dazu ein wichtiger Schritt.

    Der hohe technische und moralische Verschleißgrad des Wasserwerkes Rietz führte nach einem Kostenvergleich zu der Entscheidung, die Gemeinde Rietz über eine Überleitung vom Ortsnetz Treuenbrietzen nach Rietz-Bucht zu versorgen und das Wasserwerk Rietz außer Betrieb zu nehmen. Durch diese Maßnahme konnten auch die Grundstücke in Rietz-Ausbau an die zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen werden.

    Bei der Aufnahme der Gemeinde Nichel in den WAZV "Nieplitztal" im September 1996 wurde den Gemeindevertretern und Einwohnern zugesichert, dass die Trinkwassererschließung der Gemeinde bei entsprechender Förderung der Maßnahme ohne Zeitverzug geplant und realisiert wird. Nach relativ kurzer Bauzeit erfolgte die offizielle Inbetriebnahme der gesamten Erschließungsanlage bereits am 17. März 1999. Damit konnten auch die Grundstücke in der Brücker Straße an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen werden. Inzwischen wurde auch Brachwitz an die zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen.

    In 2003 wurde mit einer umfassenden Sanierung des Wasserwerkes Treuenbrietzen begonnen. Nach Abschluss dieser Maßnahme im Mai 2004 verfügt das Wasserwerk über Anlagen zur Rohwassergewinnung und zur Wasseraufbereitung, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Eine moderne computergestützte Prozesssteuerung wird in erheblichem Maße zu einer permanent qualitätsgerechten und sicheren Wasserversorgung der angeschlossenen Verbraucher beitragen.

    Bereich Abwasserentsorgung

    Bedingt durch den relativ geringen Anschlussgrad, der hohen Nutzungsdauer des Kanalnetzes in der Ortslage Treuenbrietzen sowie der dem Stand der Technik vielfach nicht entsprechenden Sammelgruben auf den noch nicht zentral angeschlossenen Grundstücken bestand im Bereich der Abwasserentsorgung ein erheblicher Investitionsbedarf. Schwerpunkte der Investitionstätigkeit waren daher die Sanierung des Kanalnetzes in der Lindenallee, der Pfarrgasse, der Gartenstraße und der Großstraße im Zusammenhang mit der Sanierung der Bundesstraße 2 (1. und 2. Bauabschnitt), die Sanierung der Vogelgesangstraße mit den Verbindungsstraßen zur Großstraße sowie die Erschließung der geschlossenen Siedlungsgebiete Frohnsdorf, Leipziger/Kameruner Siedlung und Berliner Siedlung. Ferner wurde durch die Herstellung eines Verbindungskanals in der Neue Hufenstraße die Anbindung des Johanniterkrankenhauses und der im Bereich des Krankenhauses gelegenen Wohngebäude an die neue Kläranlage Treuenbrietzen ermöglicht und die Kläranlage am Krankenhaus im Mai 1996 außer Betrieb genommen. Inzwischen wurden auch die Grundstücke in der Jahnstraße, in der Schlalacher Straße und in der Bismarkstraße an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen. In Niebelhorst wurde 1999 eine Kleinkläranlage in Betrieb genommen, in der das Schmutzwasser aller Grundstücke der Gemeinde gereinigt wird. Die Mitgliedsgemeinde Nichel ist inzwischen auch an die zentrale Schmutzwasserentsorgung angeschlossen. Das dort anfallende Schmutzwasser wird über eine Druckleitung auf die Kläranlage Treuenbrietzen aufgeleitet. Mit der zentralen Erschließung der Grundstücke im Hermann-Löns-Weg, dem Lindower Weg und Waldweg in Frohnsdorf und der Grundstücke in der Belziger Straße und der Straße zum Norma-Markt im Jahr 2004 ist das Stadtgebiet von Treuenbrietzen vollständig zentral erschlossen.

    Welche Investitionsmaßnahmen plant der Zweckverband?

    Obwohl der Verband in den nunmehr sechs Jahren seines Bestehens eine eindrucksvolle Bilanz vorweisen kann, bleibt noch einiges zu tun, um alle Ver- und Entsorgungsanlagen dem Stand der Technik anzupassen und den hohen Ansprüchen des Umwelt- und Gewässerschutzes gerecht zu werden.

    Ausgehend von Istzustandsanalysen wurde der Investitionsbedarf ermittelt und in einem Trinkwasserversorgungskonzept sowie im Abwasserbeseitigungskonzept für das Verbandsgebiet dargestellt. Beide Konzepte wurden von der Verbandsversammlung beschlossen. Sie enthalten Planvorgaben, die in den jährlichem Wirtschaftsplänen des Verbandes präzisiert und aktualisiert werden. Die Mitglieder des Verbandes und deren Vertreter in der Verbandsversammlung verfolgen das gemeinsame Ziel, dass der Neubau und die Sanierung von Ver- und Entsorgungsanlagen zumindest mittelfristig nicht zu einer Erhöhung der Benutzungsgebühren führen darf. Daher wird die Realisierung der Investitionen und damit deren Finanzierung über einen längeren Zeitraum verteilt. Eine weitere Voraussetzung für die Durchführung investiver Maßnahmen ist die Bereitstellung von finanziellen Zuwendungen aus den Fördertöpfen von Bund, Land und Europäischer Union, da besonders kostenintensive Maßnahmen sonst nicht finanzierbar wären. Unter Beachtung dieser Prämissen sind für die folgenden Jahre Investitionsmaßnahmen geplant, die im Folgenden dargestellt werden sollen.

    Bereich Trinkwasserversorgung

    Im Zeitraum 2001 bis 2005 ist das in 1999 erworbene Trinkwasserversorgungsnetz im Stadtgebiet von Treuenbrietzen schrittweise in Betrieb zu nehmen. Gleichzeitig sind die Trinkwasserhausanschlüsse zu erneuern und auf das neue Versorgungsnetz umzubinden. Eine weitere Schwerpunktaufgabe ist die umfangreiche Sanierung des Wasserwerkes Treuenbrietzen. Diese Maßnahme ist erforderlich, um eine hohe Trinkwasserqualität und stabile Versorgung nachhaltig zu sichern. Am 4. September 2004 konnte das vollständig sanierte Wasserwerk offiziell seiner Bestimmung übergeben werden.

    Weiterhin besteht die Zielstellung, den Anschlussgrad im Verbandsgebiet auf 100 % zu erhöhen. Dazu sollen vornehmlich die Grundstücke im Bereich des Norma-Marktes und des Waldweges in Frohnsdorf an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen werden. Auch diese Maßnahmen konnten in 2004 realisiert werden.

    Im bereits erwähnten Trinkwasserversorgungskonzept wird die weitere Zentralisierung der Wasserversorgung durch den Anschluss an das Ortsnetz Treuenbrietzen mit der Folge vorgeschlagen, sanierungsbedürftige Wasserwerke außer Betrieb zu nehmen und die Betriebskosten zu senken. Dazu werden gegenwärtig die ingenieurtechnischen Planungen vorbereitet.

    Bereich Abwasserentsorgung

    Bei der Planung investiver Maßnahmen zur Erneuerung verschlissener Kanalanlagen in der Stadt Treuenbrietzen ist der Verband in erheblichem Maße von den Planungen der Straßenbaulastträger (Bund, Land, Kreis und Stadt) abhängig, da diese Investitionsmaßnahmen in der Regel nur im zeitlichen Zusammenhang mit dem Straßenbau kostengünstig realisierbar sind. Die lang- und mittelfristige Planung zur Erneuerung des Kanalsystems im Stadtbereich von Treuenbrietzen und zur Erschließung gegenwärtig noch nicht zentral entsorgter Bereiche des Verbandsgebietes wurde in der Ersten Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für das Verbandsgebiet des WAZV "Nieplitztal", das von der Verbandsversammlung am 14. Mai 2003 beschlossen wurde, dargestellt. Konkrete Planungen werden in die jährlichen Wirtschaftspläne eingestellt, sobald ihre Genehmigungsfähigkeit in Aussicht steht und die Finanzierung gesichert ist. Wenn die Realisierungstermine feststehen, werden wir die von diesen Maßnahmen betroffenen Einwohner rechtzeitig in Einwohnerversammlungen informieren.

    Die gegenwärtig für den Zeitraum 2003 bis 2008 geplanten Investitionsmaßnahmen haben ein Gesamtvolumen von ca. 8,8 Mio Euro.

    Welche finanziellen Belastungen haben die Bürger zu erwarten?

    Obwohl der Verband die Realisierung der Investitionsmaßnahmen von der finanziellen Förderung der öffentlichen Hand abhängig macht, kommen auf die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke erstmals an die öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage und/oder an die zentrale Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen werden können bzw. in den Sanierungsbereichen liegen, Anschlussbeiträge für die Herstellung bzw. Erneuerung der öffentlichen Anlagen oder Teilen davon zu. Die gesetzliche Grundlage sind die Beitrags- und Gebührensatzungen Wasser und Abwasser in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG). Ein Erneuerungsbeitrag wird dann fällig, wenn ein bestimmter Teilbereich des Mischkanals im Stadtgebiet von Treuenbrietzen nutzungsfähig saniert worden ist. Da die Kosten für die Herstellung bzw. Erneuerung von Trinkwasserhausanschlüssen und Abwassergrundstücksanschlüssen nicht den förderfähigen Aufwendungen zugerechnet werden können, sind diese Kosten durch die Grundstückseigentümer nach Einheitssätzen (Trinkwasser) bzw. nach tatsächlichem Aufwand (Abwasser) zu erstatten. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Informationsfolge "Finanzierung der Wasserver- und Abwasserentsorgung".


    Ihr Wasser- und Abwasserzweckverband "Nieplitztal"



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    letzte Aktualisierung
    05.07.2012