Verfahrensweise bei Wasserentnahme mittels eines Standrohres
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde!
Sie benötigen Trinkwasser für einen bestimmten Zeitraum und besitzen keinen Hausanschluss. Ist eine zentrale Trinkwasserleitung in der
Nähe verlegt, können wir Ihnen mit Hilfe eines Standrohres mit Zähleinrichtung bei der Lösung Ihres Problems helfen. Die
voraussichtlich anfallenden Kosten lassen sich mit Hilfe nachfolgend aufgeführter Daten überschlägig ermitteln.
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Rechtliche Grundlagen
Grundlage für die Beantragung eines Standrohres ist der § 12 Abs. 3 der Beitrags- und
Gebührensatzung Wasser des Wasser- und Abwasserzweckverbandes “Nieplitztal”.
Der Verband erhebt als Entgelt für die Bereithaltung des Wassers und für den Wasserverbrauch Benutzungsgebühren. Sie werden in der
Form von einheitlichen Grund- und Verbrauchsgebühren erhoben.
Es gelten folgende Leistungsentgelte (zuzüglich 7 % USt.) für Standrohre und Bauwasser bei zeitlich begrenzter Wasserentnahme:
- Sicherheitsbetrag (Kaution in bar)
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250,00
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Euro
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- Benutzungsgebühr für Wasser
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1,36
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Euro/m3
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- Mindestpauschale bis zum 7. Tag
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40,00
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Euro
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- ab 8. Tag, je angefangene Woche
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5,00
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Euro/Wo
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Ablauf zur Installation eines Standrohres
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Sie melden sich bei der WWN Wasserwirtschaftsgesellschaft Nieplitztal mbH in der Großstraße 28 in 14929 Treuenbrietzen und
schließen einen Vertrag über die Lieferung von Wasser mittels Standrohr unter Vorlage Ihrer Gewerbeanmeldung oder Ihres
Personalausweises ab.
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Nach Hinterlegen eines Sicherheitsbetrages (Kaution) für das Standrohr in Höhe von 250,- € in bar melden Sie sich bei
unseren Mitarbeitern im Wasserwerk, die Ihnen vor Ort das Standrohr installieren.
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Nach Beendigung der Nutzung des Standrohres melden Sie sich wieder bei unseren Mitarbeitern im Wasserwerk, die das Standrohr abbauen und
die verbrauchte Wassermenge sowie den Nutzungszeitraum erfassen.
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Mit diesen Unterlagen kommen Sie zur WWN Wasserwirtschaftsgesellschaft Nieplitztal mbH in die Großstraße 28, um die Nutzung
des Standrohres abrechnen zu lassen. Auf Grundlage der erfassten Daten werden die anfallenden Gebühren ermittelt, die gleich durch
Sie oder Ihren Mitarbeiter zu entrichten sind bzw. mit der hinterlegten Kaution verrechnet werden.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information geholfen zu haben.
Für weitere Fragen erreichen Sie uns hier
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