Grundlage für die mobile Entsorgung von dezentralen Abwasseranlagen bilden die
§§ 18, 19, 20 (III. Besondere Vorschriften für dezentrale Abwasseranlage) der
Abwasserentsorgungssatzung
des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Nieplitztal“.
Auszug bzw. inhaltliche Kurzdarstellung aus den §§ 18, 19 und 20 der Abwasserentsorgungssatzung:
- Entsorgungsfahrzeuge müssen ungehindert anfahren können.
- Es dürfen ausschließlich häusliche Abwässer eingeleitet werden.
- Abflusslose Sammelgruben werden bei Bedarf geleert.
- Die Grubenentleerung ist rechtzeitig - mindestens eine Woche vorher - anzuzeigen.
Sie erhalten am Anfang eines jeden Kalenderjahres die individuell und maschinell erstellten Entsorgungsbelege. (Sollten Sie keine Belege erhalten haben, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Die Adresse finden Sie unten.)
Die Entsorgungsbelege dienen Ihnen und uns als Nachweis für die ordnungsgemäße und fachgerechte Entsorgung Ihrer Abwässer.
Fuhrbetrieb Mathias Höhne
Rietz
Rietzer Dorfstraße 27
14929 Treuenbrietzen
Tel.: (03 37 48) 15 529
zu einer Terminvereinbarung ansprechen. Die Termine werden ausschließlich zwischen Ihnen und dem vorgenannten Transporteur individuell vereinbart.
Die Entsorgungsbelege sind von Ihnen mit Datum und Unterschrift rechtsverbindlich zu unterschreiben und dem Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens auszuhändigen.
Sollten Sie zu dem Entsorgungstermin nicht anwesend sein, so möchten wir Sie bitten, in Abstimmung mit dem Transporteur eine geeignete Person zur Wahrnehmung Ihrer Aufgaben zu beauftragen. Wir müssen Sie darauf aufmerksam machen, dass, wenn diese Person eine Unterschrift für Sie leistet, diese dann als rechtsverbindlich anerkannt wird, wenn Sie nicht innerhalb von 2 Wochen eine schriftlich anderslautende Erklärung bei uns abgeben.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information geholfen zu haben.
Für weitere Fragen erreichen Sie uns hier
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